LG Mainz, vom 24.03.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 8 T 367/01
AG -Mainz - 73 UR II 80/00.WEG,
Beschlussanfechtung durch Wohnungseigentümer - Verwirkung des Anfechtungsrechts
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 07.07.2003 - Aktenzeichen 3 W 81/03
DRsp Nr. 2003/9838
Beschlussanfechtung durch Wohnungseigentümer - Verwirkung des Anfechtungsrechts
»1. Zur Wahrung der materiellen Ausschlussfrist des § 23 Abs. 4 S. 2 WEG ist grundsätzlich § 270 Abs. 3ZPO a.F./§ 167 ZPO n.F. entsprechend anwendbar.2. Zu den Voraussetzungen der Verwirkung des Beschlussanfechtungsrechts, wenn der Wohnungseigentümer seinen Antrag zwar fristgerecht bei Gericht einreicht, dann aber trotz Anforderung des Gerichts über einen längeren Zeitraum nicht begründet.«