OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 19.05.2005
20 W 138/04
Normen:
WEG § 25 Abs. 4 § 43 ;
Vorinstanzen:
LG Frankfurt am Main - 2-9 T 406/03,

Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer; Eventualeinberufung - Kurzbezeichnung der Eigentümergemeinschaft ausreichend für wirksame Verfahrenseinleitung in Wohnungseigentumssache?

OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 19.05.2005 - Aktenzeichen 20 W 138/04

DRsp Nr. 2005/12064

Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer; Eventualeinberufung - Kurzbezeichnung der Eigentümergemeinschaft ausreichend für wirksame Verfahrenseinleitung in Wohnungseigentumssache?

»1. Für die wirksame Verfahrenseinleitung im Wohnungseigentumsverfahren ist die vereinfachte und unmissverständliche Kurzbezeichnung einer Wohnungseigentümergemeinschaft ausreichend, ohne dass etwa alle Wohnungseigentümer einzeln und namentlich aufgeführt zu werden brauchen. 2. Es ist nicht zulässig, durch Eigentümerbeschluss die Möglichkeit zu schaffen, sog. Eventualeinberufungen vorzunehmen. Hierfür fehlt den Wohnungseigentümern die Beschlusskompetenz.«

Normenkette:

WEG § 25 Abs. 4 § 43 ;

Entscheidungsgründe:

Die Antragstellerin und die Antragsgegner sind die Wohnungseigentümer der sich aus dem Rubrum ergebenden Liegenschaft. Zu den Rechtsverhältnissen im Einzelnen wird auf die Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung vom 16.11.1984 (Bl. 41 ff d. A.) Bezug genommen.