Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümergemeinschaft über die sofortige Fälligstellung des Hausgeldjahresbetrags bei Zahlungsverzug
AG Oberhausen, Beschluss vom 12.11.2002 - Aktenzeichen 10 II 67/02
DRsp Nr. 2003/16911
Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümergemeinschaft über die sofortige Fälligstellung des Hausgeldjahresbetrags bei Zahlungsverzug
Die Regelung, dass der gesamte Hausgeldjahresbetrag in einer Summe sofort fällig wird, sobald ein Rückstand von drei Monatsbeträgen besteht, fällt in die Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümergemeinschaft.