AG Oberhausen - Beschluss vom 12.11.2002
10 II 67/02
Normen:
WEG § 28 Abs. 2 ;
Fundstellen:
DRsp I(152)416e
ZMR 2003, 460

Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümergemeinschaft über die sofortige Fälligstellung des Hausgeldjahresbetrags bei Zahlungsverzug

AG Oberhausen, Beschluss vom 12.11.2002 - Aktenzeichen 10 II 67/02

DRsp Nr. 2003/16911

Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümergemeinschaft über die sofortige Fälligstellung des Hausgeldjahresbetrags bei Zahlungsverzug

Die Regelung, dass der gesamte Hausgeldjahresbetrag in einer Summe sofort fällig wird, sobald ein Rückstand von drei Monatsbeträgen besteht, fällt in die Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümergemeinschaft.

Normenkette:

WEG § 28 Abs. 2 ;
Fundstellen
DRsp I(152)416e
ZMR 2003, 460