BayObLG - Beschluss vom 26.09.2001
2Z BR 79/01
Normen:
WEG § 14 Nr. 1 § 15 Abs. 3 § 21 Abs. 5 Nr. 6 § 22 Abs. 1 ;
Fundstellen:
OLGReport-BayObLG 2002, 141
ZMR 2002, 211
Vorinstanzen:
LG Aschaffenburg, - Vorinstanzaktenzeichen 1 T 14/00
AG Aschaffenburg 4 UR II 67/99 ,

Beseitigungsanspruch der Wohnungseigentümer - Zählerkasten der Etagenheizung im Treppenhaus

BayObLG, Beschluss vom 26.09.2001 - Aktenzeichen 2Z BR 79/01

DRsp Nr. 2002/744

Beseitigungsanspruch der Wohnungseigentümer - Zählerkasten der Etagenheizung im Treppenhaus

»Zum Anspruch auf Beseitigung eines Zählerkastens im Treppenhaus, den ein Wohnungseigentümer bei der Umstellung seiner Etagenheizung von Gas auf Strom angebracht hat.«

Normenkette:

WEG § 14 Nr. 1 § 15 Abs. 3 § 21 Abs. 5 Nr. 6 § 22 Abs. 1 ;

Gründe

I.

Die Beteiligten sind die Wohnungs- und Teileigentümer einer aus zehn Einheiten bestehenden, ungefähr 50-jährigen Wohnanlage. Den Antragstellern gehören insgesamt sechs Wohnungen, davon dem Antragsteller zu 2 eine der zwei Dachgeschosswohnungen. Die Antragsgegner sind Eigentümer zweier Wohnungen, darunter der anderen im Dachgeschoss. Jede Wohnung verfügt über einen Versorgungsanschluss für elektrische Energie.