BGH - Versäumnisurteil vom 22.09.2000
V ZR 443/99
Normen:
BGB § 1004 Abs. 1 ;
Fundstellen:
DB 2001, 864
MDR 2001, 25
NJW-RR 2001, 232
NZM 2001, 396
ZMR 2001, 92
ZfIR 2001, 69
Vorinstanzen:
KG,
LG Berlin,

Beseitigungsanspruch gegen Eigentümer des Nachbargrundstücks

BGH, Versäumnisurteil vom 22.09.2000 - Aktenzeichen V ZR 443/99

DRsp Nr. 2000/9834

Beseitigungsanspruch gegen Eigentümer des Nachbargrundstücks

»Zur Beseitigung des eigentumsbeeinträchtigenden Zustands eines Grundstücks ist der Eigentümer des Nachbargrundstücks, der ihn weder durch positives Tun noch durch pflichtwidriges Unterlassen geschaffen hat, nur verpflichtet, wenn die Beeinträchtigung auf einen gefahrenträchtigen Zustand seines Grundstücks zurückzuführen ist.«

Normenkette:

BGB § 1004 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Mit notariellem Vertrag vom 24. November 1995 erwarben die Kläger in Gesellschaft bürgerlichen Rechts von einer Erbengemeinschaft das Grundstück S. A. 62 in B.-P. B.. Die Eigentumsumschreibung im Grundbuch erfolgte am 28. Juni 1996. Der Beklagte war bei Einreichung der Klage am 8. Juli 1998 Eigentümer des Nachbargrundstücks S. A. 61, welches mit bestandskräftigem Bescheid des Amtes zur Regelung offener Vermögensfragen Mitte-P. B. am 11. November 1998 restituiert worden ist.