I.
Die Berufungen der Parteien richten sich gegen das am 04. Dezember 2006 verkündete Urteil der Zivilkammer 12 des Landgerichts Berlin, auf dessen Tatbestand und Entscheidungsgründe Bezug genommen wird. Die Parteien greifen mit ihrer Berufung das Urteil nur hinsichtlich der Widerklage an; die durch das Urteil ausgesprochene Klagabweisung wird durch die Klägerin nicht angegriffen.
Die Klägerin trägt zur Begründung der Berufung vor:
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