BGH - Urteil vom 06.04.2000
III ZR 263/98
Normen:
BGB § 670 ;
Vorinstanzen:
KG,

BGH - Urteil vom 06.04.2000 (III ZR 263/98) - DRsp Nr. 2000/3175

BGH, Urteil vom 06.04.2000 - Aktenzeichen III ZR 263/98

DRsp Nr. 2000/3175

Aufwendungsersatzansprüche des staatlichen Verwalters eines mit einem Miethaus bebauten Grundstücks gegen den Eigentümer (hier: Erneuerung der Gasheizung und Einbau von Gasherden)

Normenkette:

BGB § 670 ;

Tatbestand:

Die Klägerin war bis zum 30. September 1992 staatliche Verwalterin des mit einem Mietshaus bebauten Grundstücks K. in Berlin-P.. Die Beklagten kauften das Grundstück aufgrund einer privatrechtlichen Versteigerung am 14. März 1992 von den früheren Eigentümern, mit denen der Übergang von Lasten und Nutzungen auf den 1. Mai 1992 vereinbart war. Am 4. August 1993 wurden die Beklagten im Grundbuch als Eigentümer eingetragen.