I.
Der Antragsteller und die Antragsgegner zu 2 sind bzw. waren bei Verfahrensbeginn die Wohnungseigentümer einer Wohnanlage, die von der Antragsgegnerin zu 1 verwaltet wird.
Am 29.4.2003 fand eine Eigentümerversammlung statt. In der Niederschrift heißt es auszugsweise bei Tagesordnungspunkt (TOP) 3:
21:35 Uhr Unterbrechung der Versammlung
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