I. Die Antragsteller und die Antragsgegner sind die Wohnungseigentümer einer aus 60 Wohnungen bestehenden Wohnanlage, die von der weiteren Beteiligten verwaltet wird. Jede Wohnung hat einen offenen Balkon (Loggia).
Die im Grundbuch als Inhalt des Sondereigentums eingetragene Gemeinschaftsordnung (
§ 3 Abs. 1:
... Zum Sondereigentum gehören ... die zu den einzelnen Wohnungen gehörenden Balkone und die dazu gehörigen Keller.
Abs.4:
Veränderungen an den Außenseiten der zum Sondereigentum gehörenden Bestandteile dürfen nur mit Mehrheitsbeschluß der Eigentümerversammlung vorgenommen werden, es sei denn, diese Veränderungen werden im Rahmen der erforderlichen Instandhaltung oder Instandsetzung vorgenommen.
Testen Sie "Handbuch des Wohnungseigentumsrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|