I. Die Verfassungsbeschwerde betrifft eine Eigenbedarfskündigung.
1. Der Beschwerdeführer ist Eigentümer eines größeren Mietshauses, in dem er und seine Mutter getrennte Wohnungen besitzen. Im April 1997 kündigte der Beschwerdeführer eine Drei-Zimmer-Wohnung mit der Begründung:
"Ich benötige die Wohnung zum eigenen Bedarf. Meine 89jährige Mutter befindet sich nach einem Unfall am 18.3.97 im Krankenhaus. Die ärztlichen Untersuchungen haben das unangenehme Ergebnis erbracht, daß sie in Zukunft ständiger Pflege bedarf. Ich benötige deshalb die Wohnung im Hause für eine Pflegekraft, die Tag und Nacht für die Mutter zur Verfügung stehen muß."
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