Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) zahlte im Streitjahr 1986 ...DM an eine Detektei. Diese hatte er beauftragt, um festzustellen und nachweisen zu können, daß seine - inzwischen von ihm geschiedene - Ehefrau mit einem anderen Mann zusammenlebte. Der Kläger benötigte diesen Nachweis für einen Rechtsstreit mit seiner Ehefrau vor dem Amtsgericht betreffend den Unterhalt in der Zeit des Getrenntlebens.
Im wesentlichen aufgrund der Beweise durch die Detekteiunterlagen hat das Familiengericht in seiner Entscheidung das häufige Zusammenleben der Ehefrau des Klägers mit dem anderen Mann bestätigt.
Der Kläger beantragte, die an die Detektei gezahlten Kosten bei seiner Einkommensteuerveranlagung 1986 als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen.
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