LG Itzehoe, vom 22.03.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 1 T 204/01
AG Itzehoe, - Vorinstanzaktenzeichen 32 II 62/01
Die Eigentümergemeinschaft muß nicht bei jedem Einbau eines Dachflächenfensters zustimmen, es sei denn, daß der Gesamteindruck zu einer ästhetischen Verschlechterung führt.
SchlHOLG, Beschluss vom 18.09.2002 - Aktenzeichen 2 W 66/02
DRsp Nr. 2003/2939
Die Eigentümergemeinschaft muß nicht bei jedem Einbau eines Dachflächenfensters zustimmen, es sei denn, daß der Gesamteindruck zu einer ästhetischen Verschlechterung führt.