AG Krefeld - Beschluß vom 09.07.1999
38 UR II 88/98 WEG
Normen:
WEG § 14 Nr. 3 § 22 Abs. 1 Satz 2 ;
Fundstellen:
DRsp I(152)332a
WuM 1999, 590

Duldung des Einbaus eines Treppenlift für einen behinderten Wohnungseigentümer

AG Krefeld, Beschluß vom 09.07.1999 - Aktenzeichen 38 UR II 88/98 WEG

DRsp Nr. 2003/16880

Duldung des Einbaus eines Treppenlift für einen behinderten Wohnungseigentümer

Die Wohnungseigentümer haben den Einbau eines Treppenlifts, der einem behinderten Wohnungseigentümer den Zugang zu seiner Wohnung ermöglicht, als zulässigen Gebrauch gemeinschaftlichen Eigentums zu dulden.

Normenkette:

WEG § 14 Nr. 3 § 22 Abs. 1 Satz 2 ;
Fundstellen
DRsp I(152)332a
WuM 1999, 590