Duldung des Einbaus eines Treppenlift für einen behinderten Wohnungseigentümer
AG Krefeld, Beschluß vom 09.07.1999 - Aktenzeichen 38 UR II 88/98 WEG
DRsp Nr. 2003/16880
Duldung des Einbaus eines Treppenlift für einen behinderten Wohnungseigentümer
Die Wohnungseigentümer haben den Einbau eines Treppenlifts, der einem behinderten Wohnungseigentümer den Zugang zu seiner Wohnung ermöglicht, als zulässigen Gebrauch gemeinschaftlichen Eigentums zu dulden.