I.
Der Antragsteller, die Antragsgegnerin und die weiteren Beteiligten sind Wohnungs- und Teileigentümer einer Anlage, die aus mehreren Wohnungen und Gewerbeeinheiten besteht.
Die Teilungserklärung vom 30.10.1984 beschreibt das Sondereigentum des Antragstellers als "im Kellergeschoss gelegenes Restaurant samt Weinstube und Kellerräumen", das Sondereigentum der Antragsgegnerin als "im I. Obergeschoss gelegenes Café - Konditorei, samt Backstuben, Laden im Erdgeschoss, Personalräume im II. Obergeschoss und Dachgeschoss sowie Kellerräume".
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