FG Münster - Urteil vom 11.06.2003
1 K 4464/99 F
Normen:
EStG § 12 Nr. 1 ; EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1 ;

Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung von Ferienwohnungen

FG Münster, Urteil vom 11.06.2003 - Aktenzeichen 1 K 4464/99 F

DRsp Nr. 2003/14052

Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung von Ferienwohnungen

1. Beim Vermieten von Ferienwohnungen, die ausschließlich an wechselnde Feriengäste vermietet und in der übrigen Zeit hierfür vorgehalten werden, ist grundsätzlich selbst bei längerer Verlustperiode ohne weitere Prüfung vom Vorhandensein der erforderlichen Einkünfteerzielungsabsicht auszugehen. 2. In besonders gelagerten Einzelfällen kann allerdings eine Überprüfung der Überschusserzielungsabsicht geboten sein. Dies ist u.a. der Fall, wenn die vereinnahmten Mieten über einen längeren Zeitraum nicht ausreichen, um die laufenden Bewirtschaftungskosten zu decken.

Normenkette:

EStG § 12 Nr. 1 ; EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1 ;

Entscheidungsgründe:

Streitig ist, ob die Verluste aus der Vermietung einer Ferienwohnung steuerlich zu berücksichtigen sind.