Einsicht in alle Einzelabrechnungen durch alle Wohnungseigentümer
OLG Köln, Beschluß vom 24.09.1996 - Aktenzeichen 16 Wx 86/96
DRsp Nr. 1997/3709
Einsicht in alle Einzelabrechnungen durch alle Wohnungseigentümer
»Enthält die Teilungserklärung keine anderslautende (-ausdrücklich oder durch Auslegung zu ermittelnde-) Regelung, so müssen sämtliche die Wohnungseigentümer betreffenden Einzelabrechnungen dann nicht an jeden Wohnungseigentümer vor der Beschlußfassung übersandt werden, wenn vor und während der Versammlung für jeden Eigentümer ausreichende und nicht durch zeitliche oder ähnliche Erschwernisse eingeengte Möglichkeit der Einsichtnahme in die Einzelabrechnungen sämtlicher Miteigentümer eingeräumt wurde (Klarstellung zur Entscheidung des Senats in ZMR 1995, 324).«