OLG Köln - Beschluß vom 24.09.1996
16 Wx 86/96
Normen:
WEG § 28 ;
Fundstellen:
DRsp I(152)282c
OLGReport-Köln 1997, 18
WE 1997, 232
WuM 1997, 62

Einsicht in alle Einzelabrechnungen durch alle Wohnungseigentümer

OLG Köln, Beschluß vom 24.09.1996 - Aktenzeichen 16 Wx 86/96

DRsp Nr. 1997/3709

Einsicht in alle Einzelabrechnungen durch alle Wohnungseigentümer

»Enthält die Teilungserklärung keine anderslautende (-ausdrücklich oder durch Auslegung zu ermittelnde-) Regelung, so müssen sämtliche die Wohnungseigentümer betreffenden Einzelabrechnungen dann nicht an jeden Wohnungseigentümer vor der Beschlußfassung übersandt werden, wenn vor und während der Versammlung für jeden Eigentümer ausreichende und nicht durch zeitliche oder ähnliche Erschwernisse eingeengte Möglichkeit der Einsichtnahme in die Einzelabrechnungen sämtlicher Miteigentümer eingeräumt wurde (Klarstellung zur Entscheidung des Senats in ZMR 1995, 324).«

Normenkette:

WEG § 28 ;
Fundstellen
DRsp I(152)282c
OLGReport-Köln 1997, 18
WE 1997, 232
WuM 1997, 62