Zur ordnungsgemäßen Abrechnung einer Wohnungseigentumsanlage - Wohnungseigentum, Abrechnung, Verwaltung
OLG Köln, Beschluß vom 29.03.1995 - Aktenzeichen 16 Wx 36/95
DRsp Nr. 1995/7771
Zur ordnungsgemäßen Abrechnung einer Wohnungseigentumsanlage - Wohnungseigentum, Abrechnung, Verwaltung
Zur ordnungsgemäßen Abrechnung einer Wohnungseigentumsanlage zählen nicht nur eine geordnete Zusammenstellung aller Einnahmen und Ausgaben, sondern auch die Aufteilung des Ergebnisses der Gesamtabrechnung auf die einzelnen Eigentümer. Die gesamte Abrechnung muß den Eigentümern vor der Versammlung, die diese Abrechnung billigen soll, ausgehändigt werden. Es genügt nicht, wenn Teile dieser Abrechnung lediglich im Verwalterbüro zur Einsichtnahme ausgelegt werden. Ein Mehrheitsbeschluß der Eigentümerversammlung, der ein solches Verfahren aus Kostenersparnisgründen vorsieht, ist anfechtbar.