Die form- und fristgerecht eingelegte sofortige weitere Beschwerde ist zulässig (§§
In der Sache hat das Rechtsmittel nur teilweise Erfolg.
1. Entgegen der Meinung der Antragstellerin war das Landgericht befugt, auf die Erstbeschwerde der Antragsgegnerin die Entscheidung des Amtsgerichts abzuändern. Denn die Erstbeschwerde war zulässig; insbesondere betrug die Beschwer der Antragsgegnerin mehr als 1.500,00 DM.
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