KG - Beschluss vom 13.10.2016
1 W 303/16
Normen:
BGB § 878; BauGB § 172 Abs. 1 S. 4; BauGB § 172 Abs. 1 S. 5; WEG § 8;
Vorinstanzen:
AG Berlin-Mitte, vom 26.05.2016

Eintragung der Aufteilung eines Grundstücks im Grundbuch nach Inkrafttreten einer Erhaltungssatzung

KG, Beschluss vom 13.10.2016 - Aktenzeichen 1 W 303/16

DRsp Nr. 2016/18445

Eintragung der Aufteilung eines Grundstücks im Grundbuch nach Inkrafttreten einer Erhaltungssatzung

§ 878 BGB ist auf eine Verfügungsbeschränkung nach § 172 Abs. 1 Satz 4 und 5 BauGB auch dann nicht entsprechend anzuwenden, wenn der Eintragungsantrag allein wegen einer verzögerten oder fehlerhaften Bearbeitung des Grundbuchamts (oder z.B. auch durch die Baubehörde bei Erteilung der Abgeschlossenheitsbescheinigung) nicht mehr vor dem Inkrafttreten des Genehmigungsvorbehalts vollzogen worden ist (Fortführung von Senat, Beschluss vom 8. Dezember 2015, 1 W 518/15).

Die Beschwerde wird nach einem Wert von 5.000 € zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

Normenkette:

BGB § 878; BauGB § 172 Abs. 1 S. 4; BauGB § 172 Abs. 1 S. 5; WEG § 8;

Gründe:

I.