OLG Köln - Beschluss vom 09.02.2006
16 Wx 220/05
Normen:
WEG § 23 ;
Fundstellen:
FGPrax 2006, 156
NZM 2007, 133
OLGReport-Köln 2006, 523
WuM 2006, 536
ZMR 2006, 711
Vorinstanzen:
LG Köln, vom 11.10.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 29 T 263/03
AG Brühl - 90 II WEG 95/02 WEG - 3.9.2003,

Eintragung eines WEG-Beschlusses in ein Protokollbuch

OLG Köln, Beschluss vom 09.02.2006 - Aktenzeichen 16 Wx 220/05

DRsp Nr. 2006/21062

Eintragung eines WEG -Beschlusses in ein "Protokollbuch"

»Sieht die Teilungserklärung vor, dass zur Gültigkeit eines Beschlusses die Eintragung in ein "Protokollbuch" erforderlich ist, so genügt es nicht, wenn die Protokolle in sich geheftet und genietet, durchnummeriert sowie mit Seitenzahlen versehen sind und mit einem vorgehefteten Inhaltsverzeichnis in einem Ordner aufbewahrt werden.«

Normenkette:

WEG § 23 ;

Gründe: