I.
Die Beteiligte zu 1) ist die Verwalterin der Wohnungseigentümergemeinschaft in Neuss. Sie macht gegen die Beteiligte zu 2) Ansprüche auf Zahlung rückständigen Wohngeldes geltend. Wegen der Einzelheiten der Berechnung wird auf die Anspruchsbegründung vom 23.03.2000, Bl. 13 d.GA., Bezug genommen.
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