Die Bezirksregierung H. ordnete Ende 1996 als obere Flurbereinigungsbehörde eine Unternehmensflurbereinigung in den Gemarkungen S., B. und H. an. Diese sollte "der Bereinigung landeskultureller Mängel" dienen, die sich aus dem vierspurigen Ausbau der Bundesstraße 3 nach Maßgabe des Planfeststellungsbeschlusses vom 31. Oktober 1996 ergaben.
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