Entziehung der Nutzung von Waschküche, Trockenspeicher und Garten
AG Köln, vom 06.10.2000 - Aktenzeichen 218 C 138/00
DRsp Nr. 2009/7442
Entziehung der Nutzung von Waschküche, Trockenspeicher und Garten
Werden dem Mieter einer Wohnung die mitvermietete Waschküche, der Speicher und der Garten teilweise entzogen, so ist eine Mietminderung um 17,6 % berechtigt. Dies gilt unabhängig davon, ob der Mieter die genannten Räumlichkeiten früher nicht genutzt hat.