1. Durch schriftlichen Mietvertrag vom 6.6.1967 mietete die Bekl. von der I.-GmbH eine in Berlin-G., B., gelegene Zweizimmerwohnung nebst Nebenräumen. Nachdem die C. F. GmbH die Wohnanlage erworben hatte, teilte diese das Grundstück einschließlich der von der Bekl. gemieteten Wohnung in Wohnungseigentum auf; eine entsprechende Eintragung in das Grundbuch erfolgte am 3.2.1997.
Mit Schreiben vom 12.5.1997 kündigte die C. F. GmbH der Bekl. und den anderen Mietern des Gebäudes die Durchführung von Modernisierungsarbeiten in Form des Einbaus einer zentralen Heizungsanlage sowie Warmwasserversorgung und der Anbringung von Vollwärmeschutz an den Fassaden an.
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