Die Antragsteller und die Antragsgegner bildeten bei Verfahrenseinleitung die Wohnungseigentümergemeinschaft A-Str. in O1. Die weitere Beteiligte wurde in der Wohnungseigentümerversammlung vom 09.09.2004 unter TOP 7 mehrheitlich für die Dauer von zwei Jahren bis zum 14.10.2006 zur Verwalterin bestellt (Bl. 27 d. A.)
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