Die Antragsteller sind Mitglieder der sich aus dem Rubrum ergebenden Wohnungseigentümergemeinschaft. Diese verfügt über eine Hausordnung die bis zum 23.06.2003 unter Nr. 3 "Brandschutz" folgende Bestimmung beinhaltete:
"Die Brandschutztüren sind geschlossen zu halten und dürfen auch nicht kurzfristig blockiert werden."
Testen Sie "Handbuch des Wohnungseigentumsrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|