Die Klägerin verlangt Schadensersatz. Die Beklagte hat für sie eine Wohnanlage errichtet. Die Klägerin hat die Eigentumswohnungen veräußert, - unter anderem die Wohnung Nr. 8 an die Erwerberin R.. Diese hat die Wohnung vermietet.
Einige Zeit später zeigten sich Feuchtigkeitsschäden. Die Mieter von R. haben deshalb die Miete gekürzt. Diesen Mietausfall und Prozeßkosten aus einem Rechtsstreit mit den Mietern hat R. in zwei Prozessen gegenüber der Klägerin geltend gemacht. Die Klägerin hatte R. 4.488,81 EURO an Mietausfällen zu erstatten; außerdem sind ihr 8.352,27 EURO an Gerichts- und Anwaltskosten entstanden. Die insgesamt 12.842,08 EURO macht sie nunmehr gegenüber der Beklagten geltend. Die Parteien streiten allein um die Verjährung.
Die Klägerin hatte in beiden Vorinstanzen keinen Erfolg. Dagegen wendet sich ihre vom Berufungsgericht zugelassene Revision.
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