OLG Celle - Beschluss vom 07.04.2003
2 W 42/03
Normen:
BGB § 551 ;
Fundstellen:
OLGReport-Celle 2003, 221
Vorinstanzen:
LG Lüneburg, - Vorinstanzaktenzeichen 9 O 344/02

Ersetzung der Barkaution durch eine Bankbürgschaft bei Gewerberaummiete

OLG Celle, Beschluss vom 07.04.2003 - Aktenzeichen 2 W 42/03

DRsp Nr. 2004/7974

Ersetzung der Barkaution durch eine Bankbürgschaft bei Gewerberaummiete

1. Ein gewerblicher Mieter ist ohne ausdrückliche Vereinbarung im Mietvertrag weder bei Mietbeginn zur Erbringung der Mietsicherheit durch Bankbürgschaft, noch gar zur Ersetzung eines Teils der bereits geleisteten Barkaution durch eine Bankbürgschaft berechtigt. 2. Besteht ein Anspruch auf Austausch der Barkaution gegen eine Bankbürgschaft, so kann der Mieter kein Zurückbehaltungsrecht gegenüber dem Mietzahlungsanspruch des Vermieters geltend machen.

Normenkette:

BGB § 551 ;

Gründe:

1. Die sofortige Beschwerde des Beklagten richtet sich ohne Einschränkung gegen die Kostenentscheidung in dem angefochtenen Urteil. Sie ist gemäß § 99 I ZPO unzulässig, soweit die Kosten des durch streitiges Urteil beschiedenen Anspruchs auf Zahlung von 6.750 EURO zuzüglich Zinsen abzüglich am 11.12.2002 gezahlter 6.750 EURO betroffen sind.