Der Antragsteller und Beschwerdegegner (Antragsteller) war in den Streitjahren 1986 bis 1988 verheiratet. Er hatte sechs Kinder, von denen eines erst im Jahre 1986 und ein anderes erst im Jahre 1987 geboren wurde. Der Antragsteller und seine Ehefrau hatten ihren einzigen Wohnsitz in K/Belgien. Der Antragsteller war von Beruf Rechtsanwalt und als solcher Mitglied einer Sozietät, die ihre freiberufliche Tätigkeit im Inland ausübte. Der Antragsteller kehrte arbeitstäglich zu seiner Wohnung in Belgien zurück.
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