Streitig ist, ob die sachlichen Voraussetzungen einer Betriebsaufspaltung vorliegen. Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind die einzigen Gesellschafter der Firma X GmbH. Dieses Unternehmen bearbeitet mit eigenen Schleifmaschinen für fremde Auftraggeber Metallteile (sog. Lohnschleiferei). Daneben stellt die GmbH Meßgeräte her, für die sie Erlöse in Höhe von etwa 15 bis 20 v.H. ihres Umsatzes erzielt. Ihre Umsätze betrugen in den Streitjahren zwischen 167.000 DM und 186.000 DM. Die Betriebsausgaben ohne das Gesellschafter-Geschäftsführergehalt für den Kläger beliefen sich auf Beträge zwischen 123.000 DM und 170.000 DM.
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