LG München I, vom 01.02.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 1 T 12109/06
AG München, - Vorinstanzaktenzeichen II 942/05
Festlegung des Umlageschlüssel für Kabelnutzung durch Wohnungseigentümer nicht im Rahmen der Jahreseinzelrechnung - Vorlagebeschluss
OLG München, Beschluss vom 11.07.2007 - Aktenzeichen 34 Wx 21/07
DRsp Nr. 2007/14808
Festlegung des Umlageschlüssel für Kabelnutzung durch Wohnungseigentümer nicht im Rahmen der Jahreseinzelrechnung - Vorlagebeschluss
»1. Die Wohnungseigentümergemeinschaft hat die Beschlusskompetenz, bei Abschluss eines gemeinschaftlichen Kabelnutzungsvertrags oder auch später den internen Umlageschlüssel festzulegen (wie KG NJW-RR 2005, 813; anders BGH NJW 2004, 3414/3418).2. Die Festlegung des Umlageschlüssels kann nicht im Rahmen der Kostenverteilung in der Jahreseinzelabrechnung erfolgen (Vorlage an den Bundesgerichtshof wegen Abweichung von OLG Hamm ZMR 2004, 774).«