I. Der Antragsteller, ein Miteigentümer, hat die in der Versammlung der Wohnungseigentümergemeinschaft vom 06.04.1995 zu den TOP 1 - 5 und 9 gefassten Beschlüsse angefochten. Er war kurze Zeit nach Beginn der Versammlung, die in einem separaten Raum einer Gaststätte stattfand erschienen und hatte beantragt das Rauchen einzustellen. Nachdem er mit diesem Antrag nicht durchgedrungen war, entfernte er sich.
Der Antragsteller hat gerügt, dass die Beschlüsse nicht ordnungsgemäß zustande gekommen seien. Er habe die Versammlung aus Gesundheitsgründen verlassen müssen, weil der Versammlungsleiter - der Generalbevollmächtigte der damaligen Verwalterin - sich geweigert habe, über seinen Antrag abstimmen zu lassen. Ferner hat er sich auf seiner Meinung nach bestehende inhaltliche Mängel der angefochtenen Beschlüsse berufen.
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