KG - Beschluß vom 28.01.1998
24 W 7648/96
Normen:
WEG § 16 Abs. 2 § 21 Abs. 4 ;
Fundstellen:
DRsp I(152)321a-b
DWE 1998, 136
FG Prax 1998, 132
FGPrax 1998, 132
KTS 1998, 573
NJW-RR 1999, 92
NZM 1998, 579
WuM 1998, 432
ZMR 1998, 370
ZfBR 1998, 216

Folgenbeseitigungsbeschluß im Wohnungseigentumsrecht bei Ungültigerklärung eines Sonderumlagebeschlusses - Auskehrungsanspruch bezüglich einer Konkursquote

KG, Beschluß vom 28.01.1998 - Aktenzeichen 24 W 7648/96

DRsp Nr. 1999/10299

Folgenbeseitigungsbeschluß im Wohnungseigentumsrecht bei Ungültigerklärung eines Sonderumlagebeschlusses - Auskehrungsanspruch bezüglich einer Konkursquote

a. »Wird ein Sonderumlagebeschluß für ungültig erklärt, hängt die Rückerstattung bereits gezahlter Beträge nach zwischenzeitlichen Abrechnungsbeschlüssen davon ab, daß die Wohnungseigentümer über die Folgenbeseitigung der mißlungenen Umlage Beschluß fassen, was notfalls gerichtlich erzwingbar ist.b. Geht nach etwa zehn Jahren eine Konkursquote zur freien Verfügung der dann bestehenden Eigentümergemeinschaft ein, hat jeder Wohnungseigentümer, der sich an der Abdeckung der zur Konkurstabelle angemeldeten Forderungen beteiligt hatte, einen Anspruch gegen die Gemeinschaft auf anteilige Auskehr der Konkursquote nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung.«

Normenkette:

WEG § 16 Abs. 2 § 21 Abs. 4 ;

Gründe: