Auf die Berufung des Beklagten wird das am 16. Oktober 2008 verkündete Urteil der 18. Zivilkammer des Landgerichts Essen abgeändert.
Die Klage wird insgesamt abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
I.
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