Formularmäßige Vereinbarung einer Ankaufspflicht des Erbbauberechtigten
BGH, Urteil vom 17.05.1991 - Aktenzeichen V ZR 140/90
DRsp Nr. 1992/643
Formularmäßige Vereinbarung einer Ankaufspflicht des Erbbauberechtigten
»Die Formularklausel in einem Wohnzwecken dienenden Erbbaurechtsvertrag, daß der Erbbauberechtigte - nach Ablauf von zehn Jahren - jederzeit auf Verlangen des Grundstückseigentümers zum Ankauf des Erbbaugrundstücks verpflichtet ist, ist wegen unangemessener Benachteiligung des Erbbauberechtigten unwirksam. Dies gilt auch, wenn der Vertrag schon vor Einführung des AGB-Gesetzes geschlossen worden ist.«