BGH - Urteil vom 15.05.1991 (VIII ZR 38/90)
Der Beklagte, der die Interessen der Haus-, Wohnungsund Grundeigentümer in N. wahrnimmt, hat einen formularmäßigen 'Mietvertrag für Wohnraum' entworfen sowie Vertragsformulare bereitgehalten, die er seinen Mitgliedern [...]