Vertragliche Mietzeitverlängerung ohne Mietzinsvereinbarung bei Apothekenräumen
BGH, Urteil vom 02.10.1991 - Aktenzeichen XII ZR 88/90
DRsp Nr. 1993/1038
Vertragliche Mietzeitverlängerung ohne Mietzinsvereinbarung bei Apothekenräumen
Auslegung einer Klausel in einem Mietvertrag über Räume zum Betrieb einer Apotheke, wonach der Mieter nach Ablauf der auf zehn Jahre festgelegten Mietzeit »auf weitere zehn Jahre mieten« kann, ohne daß hierfür die Höhe des Mietzinses bestimmt ist (Geltung angemessenen oder ortsüblichen Mietzinses).