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1991
BGH
BGH - Urteil vom 23.01.1991
IV ZR 284/89
Normen:
VVG
§
67
;
Fundstellen:
BGHR BGB § 242 Rechtsausübung, unzulässige 20
BGHR VVG § 67 Rückgriff 1
NJW-RR 1991, 527
VersR 1991, 462
WM 1992, 1079
Rückgriff des Leitungswasserversicherers des Eigentümers gegen den Mieter des versicherten Gebäudes
BGH,
Urteil
vom 23.01.1991
- Aktenzeichen IV ZR 284/89
DRsp Nr. 1993/2918
Rückgriff des Leitungswasserversicherers des Eigentümers gegen den Mieter des versicherten Gebäudes
»Zum Rückgriff des Leitungswasserversicherers des Eigentümers gegen den Mieter des versicherten Gebäudes.«
Normenkette:
VVG
§
67
;
Tatbestand:
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