I. Die Antragstellerin und die Antragsgegner sind die Wohnungseigentümer einer Wohnanlage, die von der weiteren Beteiligten verwaltet wird.
In der Eigentümerversammlung vom 22.7.2003 wurde als Zusatz zur Hausordnung mehrheitlich beschlossen: "Hunde und Katzen dürfen nicht frei in der Anlage herumlaufen".
Die Antragstellerin hält seit Juli 2001 eine an Freilauf gewöhnte Katze.
Die Antragstellerin hat beantragt, den Beschluss vom 22.7.2003 für ungültig zu erklären. Das Amtsgericht hat den Antrag mit Beschluss vom 5.12.2003 abgewiesen. Die sofortige Beschwerde hat das Landgericht am 29.3.2004 zurückgewiesen. Hiergegen richtet sich die sofortige weitere Beschwerde der Antragstellerin.
II. Das zulässige Rechtsmittel hat keinen Erfolg.
1. Das Landgericht hat, teilweise unter Bezugnahme auf das Amtsgericht, ausgeführt:
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