I.
Die Beteiligte zu 1) ist Miteigentümerin der aus insgesamt 165 Wohnungs- bzw. Teileigentumseinheiten bestehenden Anlage. Ihr Miteigentumsanteil von 65,97/10.000 stel ist verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung Nr. 9 des Aufteilungsplans mit einer Wohnfläche von 79,29 qm. In der Eigentümerversammlung vom 09.03.1998, die die Verwalterin in Harsewinkel durchgeführt hat, wurden mehrheitliche Beschlüsse gefaßt
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