OLG Köln - Beschluß vom 07.04.2000
16 Wx 35/00
Normen:
WEG § 22 ;
Fundstellen:
OLGReport-Köln 2000, 33
Vorinstanzen:
LG Köln, vom 19.01.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 29 T 216/99
AG Bergisch Gladbach, - Vorinstanzaktenzeichen 35 II 25/99

Genehmigung baulicher Veränderungen durch Mehrheitsbeschluss

OLG Köln, Beschluß vom 07.04.2000 - Aktenzeichen 16 Wx 35/00

DRsp Nr. 2000/8073

Genehmigung baulicher Veränderungen durch Mehrheitsbeschluss

Die nachträgliche Genehmigung einer baulichen Veränderung durch Mehrheitsbeschluß ist anfechtbar. Sie entspricht in keinem Falle ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn durch sie ein rechtskräftiger Beseitigungstitel, den ein Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft erwirkt hatte, außer Kraft gesetzt werden soll.

Normenkette:

WEG § 22 ;

Gründe:

Die Antragsteller und die Antragsgegner sind Mitglieder einer aus vier Miteigentümern bestehenden Wohnungseigentumsanlage. Die Antragstellerin hat im Jahre 1998 gegen eine Miteigentümerin, die Beteiligte zu 2. a) einen rechtskräftigen Titel auf Beseitigung einer Markise erwirkt. In der Eigentümerversammlung vom 13.03.1999, an der die Antragstellerin aus zwischen den Beteiligten streitigen Gründen nicht teilgenommen hat, beantragte die Beteiligte zu 2. a) darüber abzustimmen, ob die Markise störe. Sie und die weiteren beiden Antragsgegner beschlossen sodann unter TOP 8 für die Eigentümergemeinschaft "ihre nachträgliche Zustimmung zum Anbringen der Markise an der Stelle, an welchem sie zu diesem Zeitpunkt angebracht war".