OLG Hamm - Beschluss vom 25.08.2009
I-15 Wx 16/09
Normen:
WEG § 16 Abs. 2; WEG § 21 Abs. 3; WEG § 28 Abs. 3;
Fundstellen:
MietRB 2010, 15
OLGReport-Hamm 2009, 823
ZMR 2010, 131
Vorinstanzen:
LG Essen, vom 18.11.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 9 T 7/08
AG Bottrop, vom 26.11.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 5 II 5/07

Gerichtliche Überprüfung des Ausweises einer Sonderbelastung im Einzelwirtschaftsplan eines Wohnungseigentümers

OLG Hamm, Beschluss vom 25.08.2009 - Aktenzeichen I-15 Wx 16/09

DRsp Nr. 2009/23298

Gerichtliche Überprüfung des Ausweises einer Sonderbelastung im Einzelwirtschaftsplan eines Wohnungseigentümers

Der Ausweis einer Sonderbelastung im Einzelwirtschaftsplan eines Wohnungseigentümers entspricht nur dann ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn im Rahmen der Genehmigung der Jahresabrechnung in für den betroffenen Wohnungseigentümer nachvollziehbarer und nachprüfbarer Weise dargelegt wird, auf welcher tatsächlichen und rechtlichen Grundlage die Gemeinschaft gegen ihn einen Erstattungsanspruch geltend macht.

Tenor:

Unter Zurückweisung der weitergehenden Rechtsmittel werden der angefochtene Beschluss teilweise aufgehoben und der Beschluss des Amtsgerichts vom 26.11.2007 teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beschlüsse der Eigentümerversammlung vom 05.03.2007 zu den Tagesordnungspunkten 3 und 4 werden teilweise für ungültig erklärt, soweit durch sie die Genehmigung zu den Jahresabrechnungen 2005 und 2006 erteilt worden ist, und zwar beschränkt auf die Rechnungspositionen

- Sonderaufgaben f. einzelne Eigentümer in der Jahresabrechnung 2006,

- Reparaturkosten in beiden Jahresabrechnungen,

- Instandhaltungskosten in beiden Jahresabrechnungen

der Einzelabrechnungen.

Die durch die Entscheidung des Amtsgerichts ausgesprochene Ungültigerklärung der Verwalterentlastung in den vorgenannten Eigentümerbeschlüssen bleibt bestehen.