Unter Zurückweisung der weitergehenden Rechtsmittel werden der angefochtene Beschluss teilweise aufgehoben und der Beschluss des Amtsgerichts vom 26.11.2007 teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beschlüsse der Eigentümerversammlung vom 05.03.2007 zu den Tagesordnungspunkten 3 und 4 werden teilweise für ungültig erklärt, soweit durch sie die Genehmigung zu den Jahresabrechnungen 2005 und 2006 erteilt worden ist, und zwar beschränkt auf die Rechnungspositionen
- Sonderaufgaben f. einzelne Eigentümer in der Jahresabrechnung 2006,
- Reparaturkosten in beiden Jahresabrechnungen,
- Instandhaltungskosten in beiden Jahresabrechnungen
der Einzelabrechnungen.
Die durch die Entscheidung des Amtsgerichts ausgesprochene Ungültigerklärung der Verwalterentlastung in den vorgenannten Eigentümerbeschlüssen bleibt bestehen.
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