Die Antragsteller und die Antragsgegner sind die Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft X in O1. Die Antragsteller sind seit Juli 1993 als Eigentümer eines Miteigentumsanteils von 84,22/1000, verbunden mit der im Aufteilungsplan als Nr. 5 bezeichneten Wohnung mit insgesamt 106,48 qm im Grundbuch eingetragen, zu der neben einem Abstellraum auch ein 7qm großer verglaster Balkon gehört, der schadhaft und zeitweise nicht nutzbar war.
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