Die sofortige weitere Beschwerde der Antragsgegner wird zurückgewiesen.
Die Gerichtskosten des Verfahrens der weiteren Beschwerde tragen die Antragsgegner. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Der Wert des Verfahrens der weiteren Beschwerde wird auf 5.400,00 € festgesetzt.
Die Antrag stellende Wohnungseigentümergemeinschaft nimmt die Antragsgegner auf Unterlassung der Nutzung und Vermietung ihres Sondereigentums an der Einheit Nr... in der betroffenen Liegenschaft in Anspruch.
Das Anwesen A-Straße in O1-O2 wurde durch Teilungserklärung vom ...1973 (Bl. 9-36 d. A.) in ... Sondereigentumseinheiten aufgeteilt. In der Beschreibung des Gebäudes heißt es eingangs der Teilungserklärung:
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