Haftung des Eigentümers für durch den Käufer verursachte Schäden vor Umschreibung
KG, Beschluß vom 19.04.2000 - Aktenzeichen 24 W 1808/00
DRsp Nr. 2001/4966
Haftung des Eigentümers für durch den Käufer verursachte Schäden vor Umschreibung
Überläßt der Eigentümer einer Wohnung dem Käufer diese bereits vor der Umschreibung des Eigentumswechsels, so haftet er gegenüber der Eigentümergemeinschaft für Schäden, die der Käufer an dem Gemeinschaftseigentum verursacht.