Hinnehmbarer Nachteil bei Verringerung der Treppenbreite durch Einbau eines Treppenschutzliftes
OLG München, Beschluss vom 12.07.2005 - Aktenzeichen 32 Wx 51/05
DRsp Nr. 2005/10618
Hinnehmbarer Nachteil bei Verringerung der Treppenbreite durch Einbau eines Treppenschutzliftes
»Ob ein über das in § 14 Nr. 1 WEG bezeichnete Maß hinausgehender Nachteil vorliegt, ist anhand aller Umstände des Einzelfalles zu beurteilen. Die Verringerung der nutzbaren Breite einer Treppe durch den Einbau eines Treppenschutzliftes unter die von Art. 35 Abs. 5BayBO in Verbindung mit der maßgeblichen DIN 18065 Ziffer 2.1 geforderte Mindestbreite kann danach einen hinnehmbaren Nachteil darstellen.«