BayObLG - Beschluss vom 25.02.2005
2Z BR 184/04
Normen:
WEG § 10 ;
Fundstellen:
BayObLGReport 2005, 365
NotBZ 2005, 158
Vorinstanzen:
LG Traunstein, - Vorinstanzaktenzeichen 4 T 5095/03
AG Traunstein, - Vorinstanzaktenzeichen II 493/01

Hinreichende Bestimmtheit der Sondernutzungsfläche bei Bezugnahme auf farblich gekennzeichneten Katasterplan

BayObLG, Beschluss vom 25.02.2005 - Aktenzeichen 2Z BR 184/04

DRsp Nr. 2005/7970

Hinreichende Bestimmtheit der Sondernutzungsfläche bei Bezugnahme auf farblich gekennzeichneten Katasterplan

»Das Sondernutzungsrecht an einer Grundstücksfläche ist hinreichend bestimmt und damit wirksam begründet, wenn in der im Grundbuch durch Bezugnahme eingetragenen Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung auf einen beigefügten Lageplan verwiesen wird, der sich als Ablichtung des Katasterplans darstellt und in dem die Sondernutzungsfläche farblich angelegt ist, so dass ein Sachkundiger die Grenzen zwischen Sondernutzungsfläche und übrigem Gemeinschaftseigentum eindeutig feststellen kann.«

Normenkette:

WEG § 10 ;

Gründe:

I.

Antragstellerin, Antragsgegnerin und die weiteren Beteiligten sind die Wohnungs- und Teileigentümer einer Wohnanlage mit mehreren Baukörpern.

Die Bauträgerin (im Folgenden AH genannt) hatte im Jahr 1998 drei aneinandergrenzende Grundstücke erworben, auf denen jeweils zwei Doppelwohnhäuser mit mehreren Wohnungen stehen. Mit notarieller Urkunde vom 25.8.1998 vereinigte AH die drei Grundstücke zu einem einzigen und unterteilte das vereinigte Grundstück nach § 8 WEG in Wohnungs- und Teileigentum, und zwar in 90 Wohnungen, 104 Kellerräume und 4 Garagen.

Die durch Bezugnahme zum Inhalt des Grundbuchs gewordene Gemeinschaftsordnung (GO) enthält in § 18 folgende Regelungen:

§ 18

Überdimensionaler Miteigentumsanteil