Höhe des geldwerten Vorteils bei Kfz-Benutzung durch Arbeitnehmer
BFH, Urteil vom 25.05.1992 - Aktenzeichen VI R 146/88
DRsp Nr. 1996/11503
Höhe des geldwerten Vorteils bei Kfz-Benutzung durch Arbeitnehmer
»1. Überläßt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein Kfz zur kostenlosen Benutzung, so kann der darin liegende geldwerte Vorteil (Arbeitslohn) mit monatlich 1 v. H. des sog. Listenpreises des Kfz berechnet werden. Die ggf. niedrigeren tatsächlichen Anschaffungskosten des Arbeitgebers für das Kfz sind nicht zu berücksichtigen (Bestätigung von Tz. 7.4 des BMF-Schreibens vom 8.11.1982 IV B 6 - S 2353 - 76/82, BStBl I 1982, 814).2. Aufwendungen des Arbeitgebers für einen zweitägigen Betriebsausflug mit Übernachtung sind Arbeitslohn.«