BFH - Urteil vom 23.01.1992
XI R 6/87
Normen:
EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1a, § 22 Nr. 1 ;
Fundstellen:
BB 1992, 1120
BB 1992, 850
BFHE 167, 86
BStBl II 1992, 526
DStZ 1993, 92
Vorinstanzen:
FG Düsseldorf,

Kein Entgelt durch Versorgungsrente bei vorweggenommener Erbfolge

BFH, Urteil vom 23.01.1992 - Aktenzeichen XI R 6/87

DRsp Nr. 1996/11362

Kein Entgelt durch Versorgungsrente bei vorweggenommener Erbfolge

»Im Falle der vorweggenommenen Erbfolge stellt die zugesagte Versorgungsrente auch dann kein Entgelt dar, wenn sie nicht aus den Erträgen des übertragenen Vermögens geleistet werden kann. Es ist in der Regel auch nicht zu prüfen, ob der Vermögensübergeber auf die Versorgungsleistungen zur Bestreitung seines Lebensunterhalts angewiesen ist.«

Normenkette:

EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1a, § 22 Nr. 1 ;

Gründe: