KG - Beschluss vom 03.03.2003
24 W 15/03
Normen:
FGG § 20a Abs. 1 Satz 1 ; WEG § 27 Abs. 2 Nr. 5 ; WEG § 47 Satz 2 ;
Fundstellen:
KGReport-Berlin 2004, 12
ZMR 2004, 617
Vorinstanzen:
LG Berlin, vom 08.11.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 85 T 275/02
AG Schöneberg, - Vorinstanzaktenzeichen 76 II 240/01

Keine weitere außerordentliche Beschwerde gegen Kostenentscheidung erster Instanz

KG, Beschluss vom 03.03.2003 - Aktenzeichen 24 W 15/03

DRsp Nr. 2003/12870

Keine weitere außerordentliche Beschwerde gegen Kostenentscheidung erster Instanz

»Wenn § 27 Abs. 2 FGG bei einem Angriff auf die isolierte Kostenentscheidung des Amtsgerichts eine weitere Beschwerde ausschließt, gilt das auch für die weitere außerordentliche Beschwerde gegen die Kostenentscheidung des Amtsgerichts als Nebenentscheidung ohne Angriff auf die Hauptsacheentscheidung.«

Normenkette:

FGG § 20a Abs. 1 Satz 1 ; WEG § 27 Abs. 2 Nr. 5 ; WEG § 47 Satz 2 ;

Entscheidungsgründe: